Hat der Kandidat die Diplom-Vorprüfung oder die Diplomprüfung nicht bestanden,
ihm auf Antrag und gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise sowie der Exmatrikulationsbescheinigung eine Bescheinigung ausgestellt, die die erbrachten Prüfungsleistungen und deren Noten sowie die noch fehlenden Prüfungsleistungen enthält und erkennen dass die Diplom-Vorprüfung bzw. die Diplomprüfung nicht bestanden ist. |