Das Grundpraktikum | |||||||||||||||
Das Grundpraktikum dient der Einführung in die Fertigung industrieller Erzeugnisse und damit zum Vermitteln unerläßlicher Elementarkenntnisse. Der Praktikant soll unter Anleitung fachlicher Betreuer die Werkstoffe in ihrer Be- und Verarbeitbarkeit kennenlernen und einen Überblick über die Fertigungsverfahren und -einrichtungen erlangen. Der Ausbildungsgang ist inhaltlich und zeitlich im Ausbildungsplan verbindlich festgelegt. Die Gesamtdauer des Praktikums beträgt mindestens 26 Wochen. Davon entfallen auf das Grundpraktikum mindestens 6 Wochen und auf das Fachpraktikum mindestens 20 Wochen. Für bestimmte Praktikumsanteile werden Mindestzeiten gefordert. Die geforderten Mindestzeiten sind in einem zusammenhängenden Arbeitsrhythmus zu absolvieren, stunden- oder tageweise Anerkennung von Praktikumsleistungen erfolgt nicht. |
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Wahl der Tätigkeiten während des Praktikums | |||||||||||||||
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Es müssen mindestens drei Tätigkeitsgebiete nachgewiesen werden. | |||||||||||||||