Anerkennung Praktikum |
Die Anerkennung des Praktikums erfolgt durch das Praktikantenamt der Fakultät Maschinenwesen. Zur Anerkennung sind neben einem formlosen Antrag die Vorlage des ordnungsgemäß abgefaßten Tätigkeitsberichtes (von der Firma bestätigt) und des Tätigkeitsnachweises im Original erforderlich. Art und Dauer der Tätigkeit in den einzelnen Ausbildungsabschnitten müssen aus den Unterlagen eindeutig ersichtlich sein. Eidesstattliche Erklärungen sind kein Ersatz für Praktikumsbescheinigungen. Das Praktikantenamt entscheidet, inwieweit die praktische Tätigkeit den Richtlinien entspricht und daher als Praktikum anerkannt werden kann. Eine Ausbildung, über die nur unzureichende Berichte vorliegen, weil sie unvollständig oder nicht verständlich abgefaßt sind, wird nur zu einem Teil ihrer Dauer anerkannt. Die als Praktikum anerkannte Zeitdauer wird auf dem Praktikumsnachweis vermerkt. Praktika, die bereits von einem Praktikantenamt der im Fakultätentag Maschinenbau und Verfahrenstechnik zusammengeschlossenen Fakultäten und Fachbereiche bestätigt wurden, werden vom Praktikantenamt der Fakultät Maschinenwesen der TU Dresden übernommen. |