Grundsätzlich können Studenten Teile ihres Praktikums in geeigneten
ausländischen Unternehmen oder industrienahen Instituten
ableisten, sofern die dort erlangten Kenntnisse und Fertigkeiten
dem vorgeschriebenen Ausbildungsplan entsprechen. Die beabsichtigten
Praktikumsabschnitte in ausländischen Unternehmen
müssen vor Beginn des Praktikums vom Praktikantenamt der
Fakultät Maschinenwesen bestätigt werden. Hierzu ist ein formloser
Antrag erforderlich (vgl. Kap. 6.). Die Tätigkeitsnachweise und Praktikumsberichte müssen in deutscher oder englischer Sprache
vorgelegt werden. |