Der Praktikant hat während des Praktikums über die Tätigkeiten
und die dabei gemachten Beobachtungen Arbeitsberichte zu führen.
Jeder Arbeitsbericht zu einer Tätigkeitsart gliedert sich in zwei
Abschnitte:
1. Übersicht über das durchgeführte Praktikum mit Angabe der
Firma, der Abteilung und der Zeit für die einzelnen Abschnitte.
2. Tätigkeitsberichte, in denen die bei der Arbeit gesammelten
Erfahrungen und erkannten Wirkungen zusammenfassend
beschrieben werden.
Als Richtwert für den Umfang des Tätigkeitsberichtes gilt 1 bis 2
A4-Seiten pro Woche. Die Berichte sollen der Übung in der
Darstellung technischer Sachverhalte dienen und müssen selbst
verfasst sein (Abschriften aus Büchern und ähnliches werden nicht
anerkannt). Sie sollen eigene Tätigkeiten, Beobachtungen und Erkenntnisse
wiedergeben und sind im Stil eines technischen Berichtes zu
verfassen, wobei insbesondere Möglichkeiten bildlicher Darstellung
(eigene Skizzen, Diagramme) zu nutzen sind. Auf die Verwendung
von Fremdmaterial, Prospekten u.s.w. soll verzichtet werden.
Aus den Tätigkeitsberichten, die vom Praktikumsbetrieb zu bestätigen
sind, müssen eindeutig die Zeitdauer und der Tätigkeitsinhalt
des durchgeführten Praktikums hervorgehen. |