Anerkennung von erlernten Berufen |
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Einschlägige berufspraktische Tätigkeiten, die den Anforderungen
dieser Praktikumsordnung entsprechen, werden auf die 26wöchige
Dauer des Praktikums angerechnet. Eine Lehre wird soweit anerkannt,
wie sie dieser Praktikumsordnung entspricht. |
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