13. Fachspezifische praktische Tätigkeit entsprechend der
gewählten Vertiefungsrichtung im Studiengang |
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Im Verlauf dieses Zeitraums kann eine Aufgabenstellung bearbeitet
werden, die den Anforderungen an eine Studienarbeit nach den
Bestimmungen der Diplomprüfungsordnung für die Studiengänge
der Fakultät Maschinenwesen (§§21 und 27 DPO) entspricht. |
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